Die Warnämter wurden in der Zeit nach der Wiedervereinigung bald für entbehrlich gehalten und Mitte der neunziger Jahre aufgelöst. Das LS-Sirenennetz wurde ebenso stillgelegt. Allerdings übernahmen Städte und Gemeinden eine Anzahl dieser Sirenen, die somit weiterhin zur Alarmierung genutzt werden.
Die Warnämter der Bundesrepublik Deutschland
Es war die Zeit des Kalten Krieges: Von den 1960ern bis in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts bestand das Konzept der Warnung der Bevölkerung im Wesentlichen aus den 10 Warnämtern im alten Bundesgebiet und den angeschlossenen rund 60.000 Sirenen.
Die Warnämter lagen außerhalb der Ballungsgebiete und führten ein eher heimliches Dasein. Das Gelände, meist recht weitläufig, bestand aus einem eingezäunten Areal mit den oberirdischen Gebäuden für Verwaltung, Unterkunft und Hausmeister sowie Hallen für Fahrzeuge und Geräte. Sowie natürlich aus dem Warnamtsbunker selbst und einem markanten Richtfunkmasten. Alle Warnamtsbunker waren prinzipiell gleichartig aufgebaut und ermöglichten der Mannschaft um den Warnamtsleiter einen Aufenthalt von 30 Tagen. Dazu diente eine unabhängige Versorgung mit Trinkwasser über eine Brunnenanlage mit Wasserwerk. Ebenso gab es eine aufwendige Lüftungs- und Luftaufbereitungsanlage. Energetisch zeitweise unabhängig war das Warnamt durch Dieselaggregate. Eine Vielzahl von Fernmeldeleitungen garantierten den Kontakt zur Außenwelt.
Die Warnämter standen als Anlagen des Zivilschutzes unter dem besonderen Schutz des Völkerrechts.
Die Standorte der Warnämter waren
I Hohenwestedt nahe Neumünster
II Bassum, südl. v. Bremen
III Rodenberg nahe Bad Nenndorf
IV Meinerzhagen/Sauerland
V Linnich-Welz nahe Jülich
VI Butzbach-Bodenrod bei Usingen
VII Weinsheim bei Bad Kreuznach
VIII Rottenburg (Neckar)
IX Ansbach-Claffheim
X Pähl bei Weilheim in OBB