Mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 ist die Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen möglich.
Auf diese Neuerung im Kfz-Zulassungsrecht macht unser IG-Mitglied Robert Mayer aufmerksam: Der Gesetzgeber geht allgemein davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern „stark“ genutzt werden wird. Auf die Prämien der Kfz-Versicherungen wird dies aber kaum Auswirkungen haben: nach deren Angaben ist die übliche Winterruhe der Fahrzeuge in der Prämienkalkulation bereits berücksichtigt. Weiterhin nicht möglich ist allerdings die Kombination von rotem 07er-Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen.
Ebenfalls ist es nun für Halter möglich, Fahrzeuge online abzumelden und auch von zu Hause aus bequem online wieder zuzulassen. Offiziell heißt dies: „Internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs (i-Kfz Stufe 2)“. Gespart wird dafür der persönliche Besuch bei der Zulassungsstelle. Allerdings sind dafür einige Voraussetzungen festgelegt.
Auf den Internetseiten der jeweiligen Zulassungsstellen sind die Details zu den Neuerungen i. d. R. aufgeführt.